{"id":5316,"date":"2021-07-01T13:35:52","date_gmt":"2021-07-01T12:35:52","guid":{"rendered":"https:\/\/highway420.de\/?p=5316"},"modified":"2021-07-28T13:33:44","modified_gmt":"2021-07-28T12:33:44","slug":"befangenheitsantrag-gegen-richter-mueller-scheitert-in-2-instanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/highway420.de\/news\/befangenheitsantrag-gegen-richter-mueller-scheitert-in-2-instanz\/","title":{"rendered":"Befangenheitsantrag gegen Richter M\u00fcller scheitert in 2. Instanz"},"content":{"rendered":"\n
Das Wichtigste vorab: Richter Andreas M\u00fcller darf offenbar auch in Zukunft \u00fcber F\u00e4lle mit Cannabis-Hintergrund urteilen. Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde vom zust\u00e4ndigen Landgericht abgewiesen<\/a>. Einmal mehr scheitert die Staatsanwaltschaft in ihrem Bem\u00fchen den unbequemen Richter und Legalisierungsbef\u00fcrworter aus Bernau in ein schlechtes Licht zu r\u00fccken, nachdem bereits das Amtsgericht Bernau den Befangenheitsantrag in erster Instanz abgelehnt hatte<\/a>. So weit so gut, m\u00f6chte man meinen. Dennoch ist Andreas M\u00fcller gerade nicht (nur) zum Feiern zu Mute – er vermisst die erhoffte Signal-Wirkung in der Urteilsbegr\u00fcndung. In einem Interview mit der „Vice“ sprach der 59-J\u00e4hrige von einer wenig „richtungsweisenden“ Entscheidung. Gleichzeitig bleibt er k\u00e4mpferisch: in einem Facebook-Post hatte M\u00fcller keinerlei Zweifel dar\u00fcber bestehen lassen, dass sein Kampf f\u00fcr die Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik weitergehen k\u00f6nne und werde.<\/p>\n\n\n\n Trotz des kleinen Wermutstropfens gibt die Entwicklung also durchaus Grund zum Optimismus: in Anbetracht der gro\u00dfen medialen Aufmerksamkeit um den Befangenheitsantrag mag der ein oder andere zudem vielleicht nicht zu Unrecht davon sprechen, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem erfolglosen Vorgehen gegen Andreas M\u00fcller der Sache der Cannabislegalisierung insgesamt einen guten Dienst erwiesen haben k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n [YUMPU epaper_id=65730772 width=“950″ height=“384″]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Das Wichtigste vorab: Richter Andreas M\u00fcller darf offenbar auch in Zukunft \u00fcber F\u00e4lle mit Cannabis-Hintergrund urteilen. Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde vom zust\u00e4ndigen Landgericht abgewiesen. Einmal mehr scheitert die Staatsanwaltschaft in ihrem Bem\u00fchen den unbequemen Richter und Legalisierungsbef\u00fcrworter aus Bernau in ein schlechtes Licht zu r\u00fccken, nachdem bereits das Amtsgericht Bernau den Befangenheitsantrag […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":3801,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,7],"tags":[367],"yoast_head":"\n
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