Warnhinweise auf legalem Cannabis: Drogenbeauftragter Blienert ist dafür

Bundesdrogenbeauftragter und Legalisierungs-Verantwortlicher (neben dem Gesundheitsminister selbst) Nr. 1, Burkhard Blienert (SPD), hat sich erneut zum Stand der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland geäußert. In einem Interview mit dem „Legal Tribune Online“ (LTO) stand der 55-Jähriger Westfale nun erneut Rede und Antwort. Zum Beispiel darüber, wie lange es noch dauern wird, bis sich endlich der erste volljährige Bürger mit den ersten legalen Gramm eindecken können wird. Um es vorweg zu nehmen – Konkretes gibt es dazu mal wieder nicht zu hören – klar, Krieg und Virus haben Priorität – aber der ein oder andere interessante Hinweis auf das kommende Großprojekt Legalisierung lässt sich doch entnehmen.

„Jeder Erwach­sene wird es legal und kon­trol­liert erhalten.“

Schön und gut – und was bedeutet das im Einzelnen? Leider gibt es von der Seite Blienerts ebenso viel im Grundsatz Richtiges wie in der konkreten Ausgestaltung Vages zu hören. Das liest sich zwar für den durchschnittlichen Cannabisfreundes alles sicherlich schon mal ganz gut, aber so langsam täte es Not, auch einmal harte Fakten zu benennen. Sonst könnte es bald vielleicht ein kleines Problemchen geben, was die Glaubwürdigkeit über die Aufrichtigkeit des Legalisierungswillens der Koalition angeht.

Kanadischer THC-Warnhinweis

Blienert pro Warnhinweise für legales Cannabis

Blienert lässt zumindest schon durchblicken, dass er Warnhinweise auch auf Cannabis-Verpackungen für eine sehr gute Idee hält. Nun ist Warnhinweis nicht unbedingt gleich Warnhinweis: ob es in die Richtung der reißerischen Tabak-Aufdrucke geht, die mit ihrer Plakativität jedes Verpackungsdesign unterlaufen oder man sich eher an den zurückhaltenderen nordamerikanischen THC-Labels (siehe oben) orientieren wird, ist unklar.

Die fallen zwar auch auf, enthalten aber keine Dramatisierung durch mehr oder weniger bizarre Ekelbilder oder Schockbotschaften. Man könnte sich in Puncto Warnhinweisen auch am anderen Ende des Auffälligkeits-Spektrums, an den überaus subtilen „Verantwortungsbewusst trinken“-Claims, orientieren.  

Als nützlich könnten sich Warnhinweise hingegen erweisen, sofern sie sinnvolle und ehrliche Aufklärung anbieten, um etwa schädliche Konsumgewohnheiten in Frage zu stellen – indem sie nicht den Konsum generell dämonisieren, sondern beispielsweise vor der Angewohnheit warnen, Cannabis mit Tabak zu mischen.

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