Eigenanbau, THC-Grenze, Fachgeschäfte: Eckpunkte zur Legalisierung geleakt

Anschnallen, liebe Cannabis-Community – es geht endlich ans Eingemachte in puncto Legalisierung!

Nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) hat Karl Lauterbach ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, das endlich einen Blick auf die Detailregelungen des Projekts Cannabis-Legalisierung zulässt. Nach Aussagen von SPD-Mann Dirk Heidenblut auf seinem Instagram-Account handelt es sich aber nicht um eine geplante Veröffentlichung, sondern tatsächlich um ein Leak.

Da wir alle lange genug auf Konkretes warten mussten, soll an dieser Stelle nicht lange um den heißen Brei herumgeredet werden – stattdessen geht es direkt hinein in die von der Regierung festgelegten Eckpunkte.

Folgende Eckpunkte zur Regelung der Legalisierung wurden bisher bekannt

  • Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis für Volljährige grundsätzlich straffrei
  • Eigenanbau von bis zu 2 Cannabis-Pflanzen
  • Bis 21 Jahre: THC-Obergrenze 10 %
  • Ab 21 Jahre: THC-Obergrenze 15 %
  • Cannabis wird nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft
  • Lizenz für den Betrieb von Fachgeschäften nötig
  • Keine Fachgeschäfte in der Nähe von Schulen
  • Generelles Werbeverbot (noch etwas unklar, wer oder was genau davon betroffen sein wird – Fachgeschäfte mit Sicherheit)
  • Apotheken könnten in abgelegenen, ländlichen Regionen ebenfalls den Verkauf übernehmen
  • Umsetzung wahrscheinlich nicht vor 2024

+++ Kommentar-Ticker der Redaktion +++

Dieser Artikel wird über den heutigen Tag kontinuierlich aktualisiert werden, da sich, wie eingangs erwähnt, die aktuelle Lage noch etwas unübersichtlich gestaltet – es kann sich also lohnen, öfter mal hier reinzuschauen.

  • Da sind sie also endlich – die ersten Details zur Cannabis-Regulierung. Klar, das ist alles noch ganz frisch, da können sich auch noch Dinge ändern – euphorisch dürften die meisten Cannabisfreunde beim Anblick der Eckpunkte allerdings nicht werden. Die THC-Obergrenzen hatte man ja schon kommen sehen – in dieser Form sind sie definitiv zu niedrig angesetzt. Das ist nicht nur kontraproduktiv, was eine Reduzierung des Schwarzmarkts angeht, sondern irgendwie auch sinnlos, da so ziemlich allen Cannabisfreunden einfache Extraktion- und Verarbeitungstechniken bekannt sind, die das Rauschpotenzial teilweise deutlich steigern.
  • Was ist mit Cannabis-Samen? Fällt nun auch in Deutschland als letzter Bastion in Europa endlich das Samenverbot? Wenn Eigenanbau erlaubt wird, müssen ja schließlich auch Samen zur Verfügung stehen. Wird es eventuell nur erlaubt sein, die Samen bestimmter Sorten (die 15 % THC nicht überschreiten) zu nutzen? Wird man diese dann auch in den Fachgeschäften kaufen können? Dazu ist bisher leider nichts bekannt.
  • Ebenso wenig bekannt ist zur erwerbenden Lizenz, wenn man vor hat, ein Fachgeschäft zu eröffnen. An dieser Stelle werden weiterführende Informationen sehnlichst erwartet.
  • Knackpunkt mit hohem Katastrophenpotenzial für das Cannabusiness: das Werbeverbot. Worauf bezieht es sich genau – auf Produkte, auf Fachgeschäfte, wie sieht es mit der Bewerbung von Veranstaltungen aus?
  • Kein Wort zu CBD? Wird es hier endlich neue, klare Regelungen geben? Das wäre definitiv von Nöten, gerade angesichts dieses ebenso aktuellen wie unerfreulichen Urteils.
  • Dirk Heidenblut (SPD) gibt in einem Instagram-Reel zu Bedenken, dass die geleakten Eckpunkte nicht zwangsläufig das „Endprodukt“ darstellen. Schließlich stünde ja auch ja noch der Weg durchs Parlament an. Es schien fast so, als sei dies beschwichtigend gemeint, so ein bisschen nach dem Motto „Alles wird gut!“ – doch daran dürften in der Cannabis-Community nicht zu Unrecht die allergrößten Zweifel bestehen.
  • Der Deutsche Hanfverband (DHV) äußert sich überwiegend kritisch: die geplanten Obergrenzen seien nicht geeignet, den Schwarzmarkt einzudämmen, der 10-Prozent-Grenze bis 21 Jahren spricht der Verband jeden Realitätssinn ab. Die Zahl der erlaubten Pflanzen für den Eigenanbau nennt der DHV im Vergleich anderer Legalisierungsstaaten „beispiellos restriktiv“. Lobend wird dagegen das Werbeverbot hervorgehoben – eine Einschätzung, die man im legalen Cannabusiness wohl eher weniger gut nachvollziehen können wird (zumal es an detaillierten Angaben seitens der Regierung dazu mangelt).
  • Dirk Heidenblut (SPD) und Carmen Wegge (SPD) äußern sich in einem Instagram-Livestream zu dem Leak: beide sind mit den THC-Obergrenzen so gar nicht einverstanden und merken an, dass das Papier (nicht nur in dieser Beziehung) so gar nicht ihren Vorstellungen entspricht. Beide geben sich trotzdem sichtlich alle Mühe, gute Miene zum bösen Spiel zu machen, Optimismus zu verbreiten und versuchen den Blick auf das Positive zu lenken. Also zum Beispiel, dass sich überhaupt was tut – scheint da vielleicht schon etwas Verzweiflung durch? Sie stellen außerdem klar, dass sie weder an der Veröffentlichung noch an der Erstellung des Eckpunktepapiers beteiligt waren.

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