Gourmet-Kiffer: Mann nennt Weed-Vorrat vor Gericht „Hobby“

Ein 23-Jähriger, der sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Handeltreibens vor Gericht verantworten musste, hatte eine ungewöhnliche Erklärung parat, um den zuständigen Richter davon zu überzeugen, dass er kein Dealer sei. In der Wohnung des Wolfratshauseners wurden nämlich mehr als 300 Gramm Marihuana und Haschisch gefunden und beschlagnahmt, da lag der Verdacht für den Richter natürlich nahe. Von wegen, alles Eigenbedarf! Die Sammlung „verschiedener Sorten, verschiedener Geschmäcker, verschiedener Wirkungen“ habe er als unkonventionelles Hobby angelegt, gepflegt und mit der Zeit immer weiter aufgebaut.

Tatsächlich hatten die Beamten bei der Durchsuchung zum Beispiel mit Marihuanablüten gefüllte Gläschen mit der Aufschrift „Das Beste vom Besten“ gefunden. Der Angeklagte, der ursprünglich bei einer Routine-Verkehrskontrolle aufgeflogen war und einem Urintest zugestimmt hatte, hatte bei seiner Verhaftung noch angegeben, Teile seines Cannabisvorrats für jemanden aufbewahren zu müssen. Wie es zu dem Umschwung im Narrativ kam, blieb ungeklärt. Klar ist bloß, dass es nun 15 Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe für den vermeintlichen Gourmet-Kiffer gibt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein